Fördern und Fordern –
Unterschiede sehen, akzeptieren und pädagogisch beantworten
0. Vorbemerkungen
Beim Eintritt in die Grundschule stehen Schülerinnen und Schüler, bedingt durch das Schulpflichtalter, im siebten Lebensjahr. Der individuelle Entwicklungsstand aber, das haben Untersuchungen gezeigt, differiert bis zu drei Jahre. Schon an ihrem Schulanfang machen Kinder also die Erfahrung, dass Kinder in ihrer Lerngruppe in unterschiedlichem Tempo lernen, dass ihnen Lerninhalte unterschiedlich leichter oder schwerer fallen. Diese Wahrnehmung beeinflusst die Selbsteinschätzung in dieser für die Schulanfänger neuen Schulumwelt.
Dem Kind muss in dieser komplexen Situation von Anfang an vermittelt werden, dass die Schule nicht nur seine kognitiven Leistungen zur Kenntnis nimmt und wertschätzt, sondern dass es als Gesamtpersönlichkeit mit Stärken und Schwächen angenommen wird.
Der Grundschule fällt die Aufgabe zu, die ihr anvertrauten Kinder differenziert wahrzunehmen und individuell gefördert aber auch gefordert durch die vier Grundschuljahre zu begleiten.
Diese Aufgabenstellung wurde in der jüngsten Vergangenheit – auch auf dem Hintergrund der Ergebnisse internationaler Studien über die Leistungsfähigkeit deutscher Schulen – von Politik und Schulbehörden durch Erlasse, Standards und Vergleichsarbeiten in den Vordergrund gerückt.
1. Ressourcen
Die seit 2004 geltende allgemeine Stundentafel enthält keine Förder- oder Forderstunden ( s. Erlass: Die Arbeit in der Grundschule ). Für die Förderung von Kindern mit partiellen Lernschwächen ( z.B. Lesen, Rechtschreibung oder Rechnen ) stehen damit keine zusätzlichen Stunden zur Verfügung.
Das bedeutet, dass die Hauptlast der notwendigen Förderung, wie sie auch der Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen einfordert, auf der Binnen-differenzierung liegt.
Für die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund wird von der Landesschulbehörde ein Zusatzbedarf an Stunden zugewiesen („Besondere Förderung für Schüler nichtdeutscher Herkunft“ und Sprachförderung vor der Einschulung).
Dieser zugewiesene Zusatzbedarf orientiert sich jeweils an der Zahl der betroffenen Kinder und der Versorgungslage der Landesschulbehörde. Für die Durchführung der Sprachförderung vor der Einschulung werden zusätzliche Stunden nach dem Faktor:1 Wochenstunde pro Kind zugewiesen.
Weitere wichtige Ressourcen sind auch Hausaufgabenhilfe ( Abs. 6 ), die Mitarbeit von Eltern , die Arbeit des Vereins MENTOR ( Abs. 7 ) und andere Kooperationen ( Abs. 8 ).
2. Dokumentation der Lernentwicklung und Förderpläne
Mit der Einführung der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung im Schuljahr 2006/2007 und der damit verbundenen Verbindlichkeit zur Erstellung schriftlicher individueller Förderpläne wurden für unsere Schule Beobachtungsbögen erarbeitet. Diese ermöglichen die Diagnose der Lernausgangslage in der Anfangszeit des ersten Schuljahres und die weitere Dokumentation der Lernentwicklung während der Grundschulzeit. In dieser wichtigen Phase sollte eine Zusammenarbeit mit Lehrkräften aus Förderschulen möglich sein. Ein Kontingent an Teamstunden ist für diese Zeit vorzusehen.
Eingesetzt werden: Beobachtungsbögen für Soziale Kompetenz / Lernkompetenz, Lesen, Mathematik, andere Fächer und in Einzelfällen zur Überprüfung der Lernvoraussetzungen in Deutsch.
Wenn bei der Erhebung der Lernentwicklung in einem oder mehreren Bereichen Unterstützungsbedarf bei einem Kind diagnostiziert wird, ist zusätzlich ein Förderplan anzulegen, der den Bedarf und die vorgesehene Förderung ausweist.
3a. Förderbedarfe
In allen Jahrgängen ergibt sich ein Bedarf für außendifferenzierte allgemeine Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten. Trotz erhöhter Stundenzahlen in DE und MA reichen die im Schulalltag möglichen Maßnahmen der quantitativen und qualitativen Binnendifferenzierung aber nicht für alle Kinder aus. Die Förderstunden für diesen Bereich werden möglichst gleichmäßig und bedarfsgerecht verteilt. Es ist anzustreben, dass sie von der jeweiligen Fachlehrkraft erteilt werden.
Besondere Förderung muss dem Entstehen von Lernschwierigkeiten entgegenwirken oder diese zu beheben versuchen, wenn zu erwarten ist, dass die allgemeine Förderung nicht ausreicht. Diese besonderen Förderstunden können klassen- oder jahrgangsübergreifend eingerichtet werden. Ihre Einrichtung und inhaltliche Konzeption obliegt den Fachkonferenzen DE und MA ( s. Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, Abs.3.2 ).
In allen Jahrgängen muss Förderunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund stattfinden. Ungefähr ein Drittel unserer Schülerinnen und Schüler wächst mit einer anderen Familiensprache als der deutschen auf.
In jedem Schuljahr werden Kinder eingeschult, die erst kurz zuvor ohne Deutschkenntnisse nach Deutschland gekommen sind. Die schulische Eingliederung dieser sogenannten Seiteneinsteiger muss mit Einzelförderung unterstützt werden. Dafür werden Stunden „in Reserve“ gehalten.
Für Kinder, deren Deutschkenntnisse bei der Schulanmeldung nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, richtet die Schule eine Sprachförder-maßnahme vor der Einschulung ein.
Es gibt in Einzelfällen Förderbedarfe, die mit den Kompetenzen der Grundschule nicht zu befriedigen sind. Hier muss in besonderer Weise Beratung von Eltern stattfinden. Auf außerschulische Einrichtungen muss verwiesen werden und gegebenenfalls muss Vermittlung stattfinden. Die Schule hält Informationen über entsprechende Einrichtungen auch schriftlich vor.
3b. Förderzeiten
Auch nach Einführung der Sprachförderung vor der Einschulung besteht für viele Kinder mit Migrationshintergrund im ersten Schuljahr erhöhter Bedarf an Sprachförderung. Zur Vermeidung von zeitlicher Mehrbelastung für diese Kinder, sollte der Sprachförderunterricht möglichst als Team- oder Parallelunterricht stattfinden.
Für die allgemeine Förderung in Deutsch und Mathematik werden im Rahmen der vorhandenen Ressourcen Fördergruppen gebildet, die in den Jahrgängen 1 und 2 in der 5. Stunde und in den Jahrgängen 3 und 4 in der 6. Stunde stattfinden. Wo es stundenplanorganisatorisch möglich ist, findet Förderung auch in Form von Teamunterricht statt.
Im Jahrgang 2 ergibt sich durch die Überschneidung von Betreuungszeit und zwei planmäßigen fünften Stunden die Möglichkeit, dass Klassenlehrerin und Betreuungskraft die Klasse in zwei Gruppen mit unterschiedlichen Förderbedarfen aufteilen. Die fachliche Verantwortung dafür liegt bei der Klassenlehrerin.
4. Fordern
Die im Abschnitt 1 dargestellten Ressourcen lassen die Einrichtung gesondert ausgewiesener Stunden zur Förderung besonderer Leistungsstärken nicht zu.
Jeder differenzierte Unterricht berücksichtigt aber die Ansprüche der insgesamt oder in Teilbereichen besonders leistungsstarken Schülerinnen und Schüler.
Einige in das Schulleben integrierte Veranstaltungen bieten Gelegenheit, besonderen Fähigkeiten oder Neigungen nachzugehen und damit soziale Anerkennung zu erwerben. Hier sind zu nennen:
- Die monatlich stattfindenden „Reisen ins Leseland“.
- Partnerschaften zwischen jüngeren und älteren Klassen ( z.B. zum regelmäßigen Lesen )
- Die jährlichen schulöffentlichen Vorlesewettbewerbe in den dritten und vierten Klassen, die umfänglich im Unterricht vorbereitet werden
- Die freiwillige Teilnahme an Vorbereitung und Durchführung des internationalen Mathematik – Wettbewerbs Känguru
- Die Teilnahme an Wettbewerben außerschulischer Veranstalter ( Sparkasse, Energieversorger, Post u.a. )
Im zweiten Schuljahr wird außerhalb der Stundentafel Blockflötenunterricht angeboten.
Im vierten Schuljahr können die Kinder aus einem breit gefächerten Angebot an Arbeitgemeinschaften auswählen. Um eine attraktive Angebotvielfalt zu ermöglichen, werden hier einige Förderstunden eingesetzt.
Kostenlose fakultative Nachmittagsangebote fördern künstlerische und sportliche Neigungen und Begabungen oder bieten zusätzliche Lernhilfen. Diese Angebote werden vom Schulträger im Rahmen des Programms "Schule im Stadteil" finanziert.
5. Qualifizierung der Lehrkräfte
Es ist unter anderem Aufgabe der Fachkonferenzen, den Lehrkräften Möglichkeiten der Fortbildung zu bieten und aufzuzeigen.
Qualifiziertes Unterrichten ist allgemein aber besonders unter dem Anspruch der Differenzierung abhängig von einer guten Medienausstattung. Um dieses sicherstellen zu können, stehen den Fachkonferenzen Etatmittel zur Verfügung.
Gegenseitige kollegiale Hospitation und Beratung im Rahmen der Unterrichtsbesuche des Schulleiters unterstützen selbstevaluierende Prozesse.
6. Hausaufgabenhilfe
Nachdem das Land Niedersachsen und die Landeshauptstadt Hannover zum Schuljahr 04/05 die Mittel für Hausaufgabenhilfe gestrichen hatten, wurde zur Deckung des nötigsten Bedarfes eine Pädagogische Mitarbeiterin mit zwei Wochenstunden für die Erteilung von Hausaufgabenhilfe eingestellt.
Zum Schuljahr 06/07 hat das Schulamt der Stadt Hannover wieder Mittel für Hausaufgabenhilfe zur Verfügung gestellt. Aus diesem Kontingent stehen der GS In der Steinbreite acht Stunden zur Verfügung.
Elterninitiativen, die Hausaufgabenhilfe nach dem Unterricht organisieren, werden dankbar angenommen und unterstützt.
7. Besondere Leseförderung
Der Verein MENTOR - Hannover e.V. unterstützt die Arbeit unserer Schule seit 2004 durch den Einsatz von Leselernhelferinnen. Bis zu zehn Kinder aus den dritten und vierten Klassen werden mit jeweils einer Lesestunde pro Woche unterstützt.
Unabhängig von der zur Verfügung stehenden Zahl der Förderstunden ( siehe dazu Abs.1.) ist die Bereitschaft von Müttern und Vätern zu begrüßen, die als Lese-Eltern die Deutschlehrkräfte unterstützen.
8. Sportförderunterricht und Kooperation mit dem TuS Davenstedt
Sportförderunterricht im Sinne des Erlasses zum Schulsport vom 1.1.2005 findet in der GS In der Steinbreite gegenwärtig mit 2 Wochenstunden statt.
Das Aktionsprogramm Schule und Verein vom Niedersächsischen Landessportbund und der Landesschulbehörde unterstützt unsere langjährige Zusammenarbeit mit dem TUS Davenstedt mit finanziellen Zuschüssen.
Im aktuellen Nachmittagsprogramm werden zwei Kurse von Übungsleiterinnen des Sportvereins angeboten.
Im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit dem TUS Davenstedt stehen wöchentlich zwei Zeitstunden einer Übungsleiterin zur Verfügung. Diese Stunden werden für Kinder eingesetzt, die im regulären Unterricht motorische Defizite zeigen. Unter dem Titel „Fit wie´n Turnschuh“ erhalten Kinder des dritten Jahrgangs in halbjährlich wechselnden Gruppen die Möglichkeit ihre koordinativen Fähigkeiten zu schulen. Die Kinder erwerben im Laufe des Halbjahres ein Turnabzeichen.







